Vorschriften für Fahrradträger in europäischen Ländern

Vorschriften für Fahrradträger in europäischen Ländern

Bevor Sie mit einem beladenen Fahrradträger ins Ausland fahren, sollten Sie die Vorschriften des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Länder kennen, um Strafen zu vermeiden. Die Vorschriften für Fahrradträger da sie nicht europaweit einheitlich ist, finden Sie hier alles, was Sie wissen müssen, um beruhigt in unsere Nachbarländer (Belgien, Schweiz, Italien, Spanien, Portugal, Niederlande, Deutschland, Großbritannien, Österreich, Schweden) zu reisen.

Die Sicherheit von Fahrradträgern

Für die Installation und Verwendung von Fahrradträgern gelten strenge Sicherheitsvorschriften. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die Sie überprüfen und beachten sollten, damit Sie Ihren Fahrradträger richtig verwenden können.

Zunächst einmal sollten Sie darauf achten, dass Sie die Anweisungen des Herstellers genau zu befolgen über die Montage und Verwendung ihrer Fahrradträger. Sie müssen unbedingt die Grenzen Ihres Fahrradträgers erkennen, insbesondere hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und die zulässige Höchstlast.

Die zulässige Höchstlast lässt sich leicht in den technischen Unterlagen des Herstellers nachlesen. Sie steht auch auf dem Etikett, das am Fahrradträger angebracht ist. Die Gesamttragfähigkeit des Fahrradträgers muss beachtet werden, aber es gibt auch eine Gewichtsgrenze pro Fahrrad, die nicht überschritten werden darf. Diese Gewichtsgrenze pro Fahrrad sollten Sie gut im Auge behaltenDies gilt vor allem, wenn Sie ein Elektrofahrrad transportieren, das deutlich schwerer ist als ein herkömmliches Fahrrad.

Bei einem Fahrradträger, der auf der Anhängerkupplung des Fahrzeugs montiert ist, müssen Sie unbedingt die maximale vertikale Belastung überprüfen, die die Kupplung zulässt. Ebenso müssen Sie bei einem Fahrradträger, der auf dem Dach befestigt ist, die für das Fahrzeug angegebene Höchstlast überprüfen.

Erinnerung an die richtigen Sicherheitsreflexe bei der Verwendung eines Fahrradträgers :

  • Überprüfen Sie regelmäßig die Befestigung des Fahrrads und verstärken Sie sie gegebenenfalls (mit Gurten);
  • Entfernen Sie abnehmbares Zubehör von Ihren Fahrrädern (Trinkflaschen, Satteltaschen, Fahrradcomputer, Beleuchtung);
  • Entfernen Sie bei einem E-Bike immer den Akku, um das Gewicht des Fahrradträgers zu reduzieren.

Die Vorschriften für Fahrradträger bei unseren europäischen Nachbarn

In Europa sind die Vorschriften für Fahrradträger von Land zu Land unterschiedlich. Es gibt zwar gemeinsame Regeln, aber auch lokale Besonderheiten, die Sie nicht ignorieren sollten. Die folgenden detaillierten Informationen helfen Ihnen, im Falle einer Kontrolle eine unglückliche Geldstrafe zu vermeiden. Es ist besser, mit ruhigem Gewissen zu verreisen und nicht das Risiko einzugehen, Ihren wohlverdienten Urlaub zu stören!

In Frankreich 

  • Der Fahrradträger muss zugelassen sein, um im Straßenverkehr verwendet werden zu dürfen. Er muss die Anforderungen der französischen Norm NFR 18-903-2 oder der internationalen Norm ISO 15263-4 erfüllen.
  • Ein auf dem Fahrzeugdach montierter Fahrradträger muss auf einem Dachträger oder einer Dachreling ruhen. Auf dem Dach montierte Fahrräder dürfen nicht über die Grenze der vorderen Motorhaube hinausragen.
  • In Frankreich dürfen der Fahrradträger und die Fahrräder eine Grenzbreite von 250 cm nicht überschreiten.
  • Wenn Ihre Installation die Grenze von 40 cm rechts und links des Fahrzeugs überschreitet, müssen Sie von vorne sichtbare weiße Lichter und von hinten sichtbare rote Reflektoren anbringen.
  • Das Nummernschild und die Signalleuchten des Fahrzeugs müssen vollständig sichtbar bleiben. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie eine Signalrampe installieren und ein zweites Schild anbringen.

In Belgien

  • In Belgien muss der Fahrradträger zwingend eine Rückfahrleuchte und eine Nebelschlussleuchte integrieren. Dazu muss Ihr Fahrradträger über einen 13-poligen Stecker verfügen.
  • Das Nummernschild und die Signalleuchten müssen vollständig sichtbar sein. Wenn die Montage sie verdeckt, ist eine Signalrampe erforderlich, an der ein neues Kennzeichen angebracht werden kann.

In der Schweiz

  • Die Sichtbarkeit der Scheinwerfer und des Nummernschildes muss voll und ganz gegeben sein. Die Schweizer Vorschriften verlangen einen Fahrradträger mit einem 13-poligen Stecker.Dieser Anschluss ermöglicht die Anzeige des Rückfahrscheinwerfers und des Nebelscheinwerfers.
  • Der Heckfahrradträger darf auf jeder Seite des Fahrzeugs nicht mehr als 20 cm überstehen. Die maximal zulässige Breite beträgt 2 m.
  • Wenn die Installation die Länge des Fahrzeugs hinten um mehr als einen Meter verlängert, müssen Sie zwingend ein Warnschild anbringen.
  • Beachten Sie, dass die Gesamthöhe der Ladung mit einem Dachfahrradträger 4 m nicht überschreiten darf.

Im Vereinigten Königreich

  • Beachten Sie, dass es im Vereinigten Königreich nicht empfohlen wird, mit einem Fahrzeug mit Fahrradträger auf der dritten (oder vierten usw.) Spur zu fahren.
  • Das Nummernschild und die Lichter müssen gut sichtbar sein. Entscheiden Sie sich für einen Fahrradträger mit einer integrierten Signalrampe oder fügen Sie eine Rampe mit einem zweiten Schild hinzu.

*Achtung seit dem Brexit können sich einige Vorschriften ändern.

In den Niederlanden

  • Ihr Fahrradträger und Ihre Fahrräder dürfen nicht mehr als 20 cm auf jeder Seite des Fahrzeugs herausragen.
  • Wenn das Nummernschild verdeckt ist, ist die Anbringung eines zweiten, weißen Nummernschildes vorgeschrieben. Auch die Lichter müssen gut sichtbar bleiben; ist dies nicht der Fall, müssen Sie eine Signalrampe anbringen.

In Deutschland

  • In Deutschland ist die maximale Breite Ihrer Anlage (Fahrradträger und Fahrräder) auf 255 cm festgelegt.
  • Bei einem auf dem Dach montierten Fahrradträger darf die Gesamthöhe der Ladung eine Grenze von 4 m nicht überschreiten.
  • Der Fahrradträger muss zwingend einen 13-poligen Stecker verwenden, um eine Rückfahrleuchte und eine Nebelschlussleuchte integrieren zu können.

In Österreich

  • Wie in Deutschland ist die Österreichische Vorschriften verlangen das Vorhandensein einer Rückfahrleuchte und einer Nebelschlussleuchte auf einem Heckfahrradträger. Daher ist ein Fahrradträger mit einem 13-poligen Stecker erforderlich.
  • In Österreich dürfen Sie ein rotes Nummernschild verwenden, diese Art von Nummernschild ist jedoch nur in Österreich gültig.

In Italien

  • Es ist Pflicht, Ihren Fahrradträger in Italien mit einem Verkehrsschild auszustatten.Auch wenn kein Fahrrad daran befestigt ist. Es muss ein Aluminiumschild im Format 50 x 50 cm sein, das mit 5 diagonalen Streifen in Rot und Weiß durchgestrichen ist.
  • Beachten Sie, dass sich das italienische Verkehrsschild von dem in Spanien verwendeten Schild unterscheidet, das 3 diagonale Streifen in Rot und Weiß aufweist. Im Handel sind umkehrbare Schilder Italien/Spanien erhältlich.
  • Wenn der Fahrradträger die gesamte Breite des Autos einnimmt, muss ein zweites Verkehrsschild angebracht werden. Die beiden Schilder müssen am rechten und linken Ende angebracht werden, wobei sie ein "umgekehrtes V" darstellen.
  • Das Nummernschild und die Rücklichter des Autos müssen immer sichtbar sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Verwendung einer Signalrampe erforderlich.
  • Wenn Sie nachts fahren, muss Ihr Fahrradträger zwingend mit einer roten Beleuchtung ausgestattet sein.
  • Die Ladung des Fahrradträgers darf hinten über das Fahrzeug hinausragen, jedoch nicht mehr als 30 % der Gesamtlänge des Fahrzeugs betragen.

In Spanien

  • Wie in Italien, ist es in Spanien Pflicht, ein Verkehrsschild an der Rückseite Ihres Fahrradträgers anzubringen.
  • Das spanische Verkehrsschild unterscheidet sich vom italienischen Schild und zeigt drei diagonale Streifen in Rot und Weiß. Das Schild muss zugelassen sein, das Format 50 x 50 cm haben und aus Aluminium gefertigt sein (Plastikschild ist verboten).
  • Wenn der Fahrradträger die gesamte Breite des Autos einnimmt, muss ein zweites Verkehrsschild angebracht werden. Die beiden Schilder müssen am rechten und linken Ende angebracht werden und ein "umgekehrtes V" darstellen.
  • Das Nummernschild und die Rücklichter müssen gut sichtbar bleiben. Wenn Ihr Fahrradträger sie verdeckt, müssen Sie eine Signalrampe mit einem Kennzeichenhalter anbringen.
  • Ihre Installation darf nur hinten überstehen. Bei einer "teilbaren" Ladung beträgt der zulässige Überhang 10 % der Fahrzeuglänge und bei einer "unteilbaren" Ladung 15 %.

In Portugal

  • Beachten Sie zunächst Folgendes die portugiesischen Vorschriften die Verwendung von Fahrradträgern auf einer Kugelkopfkupplung oder einer Heckklappe nicht empfehlen. Diese sind erst seit 2003 auf portugiesischen Straßen zugelassen.
  • Wir empfehlen Ihnen, die mit Ihrem Fahrradträger gelieferten Handbücher weiterzuleiten, um im Falle einer Kontrolle zu beweisen, dass der Träger vollständig zugelassen ist.
  • Der Fahrradträger und seine Ladung dürfen in der Breite nicht über das Fahrzeug hinausragen.
  • Ein Heckfahrradträger darf die Länge des Fahrzeugs um maximal 45 cm verlängern. Bei einem Modell, das auf der Anhängerkupplung befestigt ist, muss von der Kugel der Anhängerkupplung aus gemessen werden. Bei einem an der Heckklappe angebrachten Fahrradträger beginnt die Messung direkt am Heck des Fahrzeugs.
  • Das Nummernschild und die Signalleuchten des Fahrzeugs müssen gut sichtbar sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Anbringung einer Signalrampe unerlässlich.
  • Bei einem Fahrradträger auf Dachträgern darf die Gesamthöhe der Anlage 4 m nicht überschreiten.

In Schweden

  • In Schweden ist es Pflicht, ein weißes Zusatzschild am Heck, am Fahrradträger oder an den Fahrrädern anzubringen. Ein Aufkleber, auf dem das Land der Besatzung angegeben ist, ist unerlässlich, z. B. FR für Frankreich.
  • Das Nummernschild des Autos und die Rücklichter müssen deutlich zu sehen sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Befestigung einer Signalstange unerlässlich.

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